Aus dem SZBLIND 1/2023
Ausschreibung für den Preis «Canne blanche»
Preis für innovative Projekte zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen
Im September 2023 verleiht der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND den Preis «Canne blanche» zum neunten Mal. Er zeichnet damit innovative, solidarische und zukunftsgerichtete Projekte zugunsten von blinden, sehbehinderten und taubblinden Menschen in der Schweiz aus. Wie schon 2020 wird eine Publikumsjury unter den Finalisten den Sieger küren.
Die Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen läuft bis zum 28. März 2023.
von Nina Hug
Der Preis «Canne blanche» zeichnet besondere und überragende Leistungen zugunsten blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen in der Schweiz aus. Die Auszeichnung wird als Preis des Schweizerischen Sehbehindertenwesens vom SZBLIND als Dachorganisation verliehen.
Ausgezeichnet werden Projekte aus Bereichen wie behindertengerechtes Bauen, Kommunikation, Information, Sozialpolitik, Kultur oder aussergewöhnliche ideelle Einsätze von Personen, Firmen und Organisationen zugunsten betroffener Menschen; Hilfsmittelentwicklungen im technischen und elektronischen Bereich; Forschungen und Veröffentlichungen im medizinischen, sozial-oder humanwissenschaftlichen Bereich.
Eine nationale Fachjury wird aus den eingereichten Nominationen drei Finalisten auswählen. Aus diesen drei Projekten kürt dann das Publikum den Sieger. Die Projekte werden via das Medienhaus „20 Minuten“, das beim Prix de la Canne blanche mitmacht, einer grossen Leserschaft präsentiert. So motivieren wir viele Menschen zur Abstimmung über die Projekte.
Die Preisverleihung findet am Nachmittag des 19. September 2023 im Theater Olten statt.
Projekteingaben können sowohl von Organisationen, Einrichtungen wie auch Privatpersonen erfolgen. Das Reglement mit allen nötigen Angaben zum Einreichen eines Projektvorschlages kann von der Webseite des SZBLIND www.szblind.ch/canne-blanche heruntergeladen werden.
Kontakt: Nina Hug, Tel. 071 228 57 63, hug@szblind.ch
Ausbau der Audiodeskription
In den letzten Monaten haben die Verantwortlichen des SBV und des SZBLIND mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erfolgreich den neuen Leistungsvertrag für die Jahre 2023 bis 2027 ausgehandelt. Er verpflichtet die SRG zu einem kontinuierlichen Ausbau der audiodeskribierten Sendungen, insbesondere auch von Erstausstrahlungen.
Von Pierre-Alain Uberti
Nach intensiven Verhandlungsrunden haben Gilles Marchand, Generaldirektor der SRG sowie die Präsidenten und Geschäftsleiter des SBV und SZBLIND am 5. Dezember 2022 die neue Leistungsvereinbarung 2023 bis 2027 unterzeichnet. Im Rahmen der neuen Vereinbarung hat sich die SRG verpflichtet, die audiodeskribierte Sendezeit in den nächsten Jahren kontinuierlich auszubauen. Neu ist jeweils auch die Anzahl Stunden Erstausstrahlungen und Wiederholungen definiert. 2023 sollen mindestens 1440 Stunden mit Audiodeskription angeboten werden – davon mindestens 720 Stunden Erstausstrahlungen. Bereits ab dem Jahr 2026 sollen mindestens 2000 Stunden – davon mindestens 1000 Stunden Erstausstrahlungen – bereitgestellt werden.
Zudem sind die Ansprüche des Blinden- und Sehbehindertenwesens und die Rahmenbedingungen bezüglich Audiodeskription und zugänglicher Sendungen nun konkret in der Leistungsvereinbarung dargelegt. So kommen beispielsweise neu Fachgruppen mit Partizipation der betroffenen Menschen zum Einsatz, welche sprachregional und/oder thematisch getrennt organisiert werden können. Die Fachgruppen dienen zum gegenseitigen Austausch von Informationen, zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Leistungen sowie zur Priorisierung von Realisierungsschritten.
Der Leistungsausbau und die vertraglichen Anpassungen sind ein gemeinsamer Erfolg des SBV und des SZBLIND. Es ist erfreulich, dass die SRG den Verantwortlichen des Blinden- und Sehbehindertenwesens auf Augenhöhe begegnet ist, die Anliegen beherzigt und diese im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten grösstenteils übernommen hat. Trotz dieser Einigung zwischen den Partnern ist es dem SZBLIND und dem SBV ein Anliegen, in Zukunft bessere Rahmenbedingungen für einen weiteren Ausbau der Audiodeskription zu schaffen. Nur so können die bestehenden rechtlichen Grundlagen (z. B. BehiG, Art. 14) und die UNO-BRK erfüllt werden. Der SBV und der SZBLIND werden sich verstärkt für den Ausbau der Audiodeskription einsetzen – wenn nötig auch aktiv auf politischer Ebene.