Sensibilisierung des Gesundheitsfachpersonals

Der Tag der Taubblindheit 2024 steht im Zeichen der Ausbildung von Fachkräften für die spezifische Begleitung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit. Das Gesundheitsfachpersonal der Schweiz wird sensibilisiert für die Bedürfnisse von Menschen mit einer doppelten Sinnesbehinderung.

Von Nina Hug

Sehen und Hören sind unsere zwei zentralen Sinne für die Wahrnehmung und die Kommunikation mit unserer Umwelt. Sind sowohl das Hören als auch das Sehen beeinträchtigt, erfahren Betroffene vielfältige Einschränkungen. Zum Beispiel ist die Orientierung in nicht vertrauter Umgebung schwierig. Auch die Kommunikation und der Zugang zu Informationen stellen Hürden dar. Wenn Menschen mit Hörsehbehinderung auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung erhalten, können sie diese Hürden überwinden und an der Gesellschaft teilhaben.
Mit der Aktion zum Tag der Taubblindheit 2024 gehen die Organisationen für Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit auf die Ausbildungsstätten für das Gesundheitsfachpersonal in der Schweiz zu. In den Kantinen von 10 grossen Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens werden die Auszubildenden und Angestellten dazu eingeladen, einen kleinen Selbstversuch zu machen: Sie erhalten eine Kartonbrille, die eine starke Sehbehinderung simuliert. Ebenso bekommen sie Ohrstöpsel ausgehändigt. So können die Besucherinnen und Besucher auf freiwilliger Basis erleben, wie es ist, blind bzw. mit Sehbehinderung und einer Einschränkung des Hörens zu essen. Sie werden so dafür sensibilisiert, dass bei einer gleichzeitigen Beeinträchtigung von Hören und Sehen die Kommunikation erschwert ist, eine Isolation der Betroffenen häufig ist und ein selbstbestimmtes Leben für die Betroffenen eine grosse Herausforderung darstellt. An der Sensibilisierungsaktion beteiligen sich beispielsweise: das Careum Bildungszentrum in Zürich, die FH Zentralschweiz in Luzern (Mensa Soziale Arbeit), das Institut et Haute école de la Source in Lausanne.
Eine spezifische Herausforderung für Menschen mit einer Hörsehbehinderung stellt zum Beispiel ein Spitalaufenthalt dar. Tritt eine behandelnde Fachperson der Pflege in das Zimmer, muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass die hörsehbehinderte Patientin weiss, wer mit ihr redet. Um die Kommunikation sicherzustellen, braucht es allenfalls spezifische Hilfsmittel, Kommunikationsassistentinnen und Kommunikationsassistenten und Gebärdendolmetscher*innen. All das braucht zusätzliche Zeit. Wer als Pflegerin oder Pfleger, Arzt oder Ärztin bereits sensibilisiert ist dafür, dass Einschränkungen im Sehen und Hören besondere Herausforderungen an die Kommunikation und den Zugang zu Information stellen, kann mit solchen Situationen besser umgehen. Mit wenigen Tipps kann das Fachpersonal so geschult werden, dass ein Aufenthalt für eine hörsehbehinderte Person in einer Klinik kein Hindernislauf wird.

Eine Pflegende die dem Patienten im Bett Medikamente und Wasser reicht.
Sensibilisierung im Gesundheitswesen für die Situation hörsehbehinderter Menschen
ist wichtig. / Bild: Shutterstock.com