Aus dem SZB
Vorstand muss erneuert werden – Spannende Wahlen an der SZB-Delegiertenversammlung werden erwartet
Es ist ein alljährliches Ritual an Mitgliederversammlungen von Verbänden und Vereinen: die Neuwahl oder Bestätigung des Vorstands. Beim SZB erfolgen ordentliche Wahlen alle vier Jahre. 2017 ist es wieder soweit. Der Vorstand steht vor seiner Gesamterneuerung. Fünf bisherige Vorstandsmitglieder stellen sich dabei zur Wiederwahl und stehen für einen der maximal elf zu vergebenden Vorstandsmandate zur Verfügung.
Von Norbert Schmuck
Vier Jahre beträgt die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beim SZB, wobei es zweimal wiedergewählt werden kann. So bestimmen es die Statuten. Dieses Jahr sind gleich mehrere Vorstandsmitglieder von dieser Amtszeitbeschränkung betroffen. Allen voran der Präsident des SZB, Stefan Zappa. Er wird sein Amt an der nächsten Delegiertenversammlung am 17. Juni im Kursaal Bern zur Verfügung stellen müssen. Auch die langjährigen Mitglieder Fritz Steiner, Remo Kuonen sowie der Quästor Norbert Laurent werden von ihren Ämtern zurücktreten. Isabelle Mathis ist bereits auf die Delegiertenversammlung 2016 aus privaten Gründen aus dem Vorstand zurückgetreten und Vorstandsmitglied Fabio Züger seinerseits hat sich entschieden, sein Mandat nicht zu erneuern.
Fünf der bisherigen Mitglieder bewerben sich erneut um eines der elf zur Verfügung stehenden Vorstandsmandate. Es sind dies Helene Zimmermann vom Schweizerischen Blindenbund SBb Zürich, Louis Moeri von der Association pour le Bien des Aveugles et malvoyants ABA in Genf, Christian Hugentobler aus Widen, Claude Voegeli aus Bern und Thomas Dietziker vom Heilpädagogischen Schul- und Beratungszentrum Sonnenberg in Baar. Maximal sechs Sitzen werden also neu besetzt, darunter das Präsidium. Die Wahlen versprechen spannend zu werden!
Bereits im Januar haben sämtliche Mitgliedorganisationen die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Sie haben nun bis zum 7. April die Gelegenheit, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. Die ordentlichen und assoziierten Mitgliedorganisationen haben das Recht, der Delegiertenversammlung Personen in unbeschränkter Zahl zur Wahl vorzuschlagen. Wählbar sind grundsätzlich alle haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen der ordentlichen oder assoziierten Mitgliedorganisationen des SZB. Es steht den Mitgliedorganisationen aber auch offen, Personen ausserhalb ihrer Organisation bzw. ausserhalb der SZB-Mitgliedorganisationen als Kandidierende vorzuschlagen. Es gibt aber auch einige Vorgaben, die beachtet werden müssen: So muss sich der Vorstand gemäss Statuten paritätisch, das heisst entweder zur Hälfte oder höchstens mit einem Sitz Unterschied aus sehbehinderten, blinden oder hörsehbehinderten Personen sowie sehenden Personen zusammengesetzt sein.
Da der Erfolg des SZB in bedeutendem Masse auch von der Qualifikation und der Zusammensetzung seines ehrenamtlichen Vorstandsgremiums abhängt, ist er auf qualifizierte Vorstandsmitglieder angewiesen. Deshalb hat er für interessierte Personen ein Anforderungsprofil formuliert. Darin wird vorausgesetzt, dass Mitglieder des Vorstands nicht nur bereit sind, pro Jahr ungefähr 100 Stunden ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Vielmehr sollten sie im Blinden-und Sehbehindertenwesen positiv verankert sein und eine breite Erfahrung mitbringen. Weitere Anforderungen sind eine gute Allgemeinbildung, die Fähigkeit, in Zusammenhängen zu denken sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Zudem wird sowohl eine gewisse Gemeinwohlorientierung erwartet, wie auch der Wille zur ständigen Weiterentwicklung des schweizerischen Blinden-, Sehbehinderten und Hörsehbehindertenwesens. Nicht zuletzt müssen Kandidierende bereit sein, gemeinsam festgehaltene Abläufe, Beschlüsse und Strategien einzuhalten. Da der SZB in der ganzen Schweiz tätig ist und der Vorstand sich in der Regel aus Personen aus allen Landesteilen zusammensetzt sind ein gutes Verständnis der Landessprachen Französisch und Deutsch wichtig.
Die Wahlen nehmen an der nächsten Delegiertenversammlung einen wichtigen Raum ein und versprechen erneut, sehr spannend zu werden.
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B+U-Broschüre überarbeitet und aktualisiert
Fachpersonen im Bereich Beratung und Unterstützung (B+U) dürfte das interessieren: Die Broschüre „Das sehgeschädigte Kind in der öffentlichen Schule“ wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Sie heisst neu „Sehbehinderte und blinde Kinder in den öffentlichen Schulen“. Die neue Broschüre kann ab sofort beim SZB gratis bezogen werden: www.szblind.ch à Infothek