Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP) begutachtet die Abstimmungsschablone
Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP) Bild: SZBLIND

Nationalrat stimmt für Abstimmungsschablonen

Nachdem die Motion «Stimmgeheimnis – Ein Recht für alle» in der Sommersession vom Nationalrat angenommen wurde, hat sich auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates bereits mit der Motion beschäftigt. Sie empfiehlt dem Ständerat einstimmig, die Motionanzunehmen. Durch die Einführung von Abstimmungsschablonen sollen Menschen mit einer Sehbehinderung bei nationalen Abstimmungen geheim abstimmen können. Sollte der Ständerat der Empfehlung in der Herbstsession folgen, wird die Motion und die damit verbundene Einführung von Abstimmungsschablonen umgesetzt.

SBV-Resolution zu E-Voting

Die Delegierten des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands verabschiedeten an ihrer Versammlung im Juni eine Resolution, dass E-Voting «unverzüglich und prioritär» vorangetrieben werde. Um die bestehende Diskriminierung zu beseitigen, brauche es laut SBV eine umfassende Lösung, die mit E-Voting auf dem Tisch liege. «Dank E-Voting werden die bestehenden Barrieren für blinde und sehbehinderte Personen beseitigt und somit die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention erfüllt», heisst es in einer Mitteilung. Das E-Voting ist als Ergänzung zur Einführung der Abstimmungsschablonen zu sehen, die ein erster wichtiger Schritt für die barrierefreie politische Mitbestimmung ist.

Podcast SELODY

Der Podcast «Die Liebe nicht aus den Augen verlieren» macht die Ergebnisse der Studie SELODY zu Auswirkungen der Sehbehinderung auf die Partnerschaft in einem neuen Format zugänglich. In einem 45-minütigen lebendigen Audiodokument erzählen zwei Paare von ihren Erfahrungen mit der Erblindung der jeweiligen Partnerinnen. Psychologe und Studienleiter der SELODY-Studie, Guy Bodenmann, sowie Paar-Therapeutin Mirjam Kessler ergänzen die Einblicke der Paare in ihr Leben mit Analysen aus Sicht der Fachpersonen. www.szblind.ch/selody

Nachhaltige kulturelle Inklusion in der Ostschweiz

Die Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis hat am 10. Juni zum regionalen Netzwerktreffen Ostschweiz nach Rorschach eingeladen. Mit Workshops und Podiumsgesprächen feierten mehr als 80 Personen auch den Abschluss des Projekts «Netzwerkaufbau inklusive Kultur Ostschweiz». Aus dem Projekt resultierte der Bedarf an einer Vernetzungsstelle, in der Informationen und Angebote gebündelt und für alle zugänglich gemacht werden. Dies soll ein neuzugründender Verein bewerkstelligen. Neun Personen treiben das nun voran, so dass möglichst noch im August eine Gründungsversammlung stattfinden und der Verein sich an der Kulturkonferenz des Kantons St.Gallen von Anfang September 2022 vorstellen kann.   

Anerkennung der Gebärdensprache

Der Nationalrat hat am 1. Juni 2022 die Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» mit 134 Ja-Stimmen zu 32 Nein-Stimmen (und 13 Enthaltungen) angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen zu schaffen, um die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich anzuerkennen. Das Gesetz hat die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zum Ziel. Dieser Schritt wird von der Fachstelle Hörsehbehinderung und Taubblindheit des SZBLIND begrüsst.

Usability Tests

Der SZBLIND wollte vom Bundesrat wissen, ob «Usability-Tests» helfen können, um eine digitale Exklusion (z.B. von Menschen mit einer Sehbehinderung) zu verhindern und ob diese standardmässig eingesetzt werden sollten. Nun ist die Antwort eingetroffen: «Usability-Tests durch Menschen mit Behinderungen können ein sinnvolles Instrument sein, um die durchgängige Barrierefreiheit von digitalen Dienstleistungen optimal zu gewährleisten. Solche Tests werden bereits heute durchgeführt, gerade bei anspruchsvollen elektronischen Diensten und Anwendungen des Bundes, die für ein breites Publikum bestimmt sind. Ein standardmässiger Einsatz von Usability-Tests durch Menschen mit Behinderungen bei allen neuen Webseiten, Fachanwendungen und mobilen Anwendungen erfolgt zurzeit nicht. Die Instrumente zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden jedoch laufend weiterentwickelt. Der standardmässige Einsatz von Usability-Tests gehört zu den Massnahmen, die in diesem Rahmen geprüft werden.»